Richtlinien für Prominente, Influencer und virtuelle Influencer auf Social-Media-Plattformen
Namensnennung: Automotive Social, CC BY 2.0 , über Wikimedia Commons

Um sicherzustellen, dass Einzelpersonen ihr Publikum nicht irreführen, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen empfehlen, und dass sie das Verbraucherschutzgesetz und alle damit verbundenen Regeln oder Richtlinien befolgen, wurde eine Reihe von Richtlinien mit der Bezeichnung „Bestätigungen Know-how!“ für Prominente, Influencer und virtuelle Influencer auf Social-Media-Plattformen wurde von der veröffentlicht Abteilung für Verbraucherangelegenheiten. 

Es ist für Prominente, Influencer und virtuelle Influencer unerlässlich, sich an diese Richtlinien zu halten, um Transparenz und Authentizität gegenüber ihrem Publikum zu wahren. 

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Einzelpersonen oder Gruppen, die Zugang zu einem Publikum haben und die Macht haben, die Kaufentscheidungen oder Meinungen ihres Publikums über ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Marke oder ein Erlebnis aufgrund der Autorität, des Wissens, der Position oder der Beziehung des Influencers / Prominenten zu ihrem Publikum zu beeinflussen, offenlegen muss. 

Das Produkt und die Dienstleistung müssen vom Indossanten tatsächlich verwendet oder erlebt worden sein. Einzelpersonen dürfen keine Produkte oder Dienstleistungen empfehlen, die sie nicht persönlich genutzt oder erlebt haben oder bei denen sie keine Due Diligence durchgeführt haben. 

Die Richtlinien besagen, dass Vermerke in einfacher, klarer Sprache erfolgen müssen und Begriffe wie „Werbung“, „gesponsert“, „Zusammenarbeit“ oder „bezahlte Werbung“ verwendet werden können. Für die bezahlte oder Tauschmarken-Befürwortung kann eine der folgenden Offenlegungen verwendet werden: „Werbung“, „Werbung“, „gesponsert“, „Zusammenarbeit“ oder „Partnerschaft“. Allerdings muss der Begriff als Hashtag oder Headline-Text angegeben werden. 

Die Offenlegung muss in der Bestätigungsnachricht auf eine Weise platziert werden, die klar, deutlich und äußerst schwer zu übersehen ist. Offenlegungen sollten nicht mit einer Gruppe von Hashtags oder Links gemischt werden. Bei Vermerken in einem Bild sollten Offenlegungen so weit über das Bild gelegt werden, dass die Betrachter es bemerken. Bei Empfehlungen in einem Video oder Livestream sollten die Offenlegungen sowohl im Audio- als auch im Videoformat erfolgen und während des gesamten Streams kontinuierlich und deutlich sichtbar angezeigt werden. 

Die Prominenten und Influencer sollten immer überprüfen und sich davon überzeugen, dass der Werbetreibende in der Lage ist, die in der Werbung gemachten Behauptungen zu belegen.  

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