Der Oberste Gerichtshof übernimmt die Befugnis zur Ernennung der Wahlbeauftragten
Namensnennung: Ramesh Lalwani, CC BY 2.0 , über Wikimedia Commons

Um die Unabhängigkeit der Wahlkommission Indiens zu gewährleisten, hat der Oberste Gerichtshof eingeschritten. Der Chief Justice of India (CJI) soll ein Mitspracherecht bei der Ernennung des Chief Election Commissioner (CEC) und der Wahlkommission haben.  

Gemäß Artikel 324 von Teil XV des Verfassung von Indien Im Zusammenhang mit Wahlen werden der Chief Election Commissioner und die Election Commissioners of Election Commission of India (ECI) bisher vom indischen Präsidenten auf der Grundlage von Empfehlungen des Kabinetts der Union unter der Leitung des indischen Premierministers ernannt. 

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Dies soll sich nun jedoch ändern. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Ernennung des Chief Election Commissioner und der Election Commissioners auf Empfehlung eines dreiköpfigen Ausschusses erfolgen wird, der sich aus dem indischen Premierminister, dem Oppositionsführer (LoP) und dem Chief Justice of India (CJI) zusammensetzt.  

In seiner endgültigen Verfügung vom 2nd März 2023 in Fall Anoop Baranwal gegen Union of India, Der Oberste Gerichtshof von Indien hat für entschieden erklärt, dass, was die Ernennung der Ämter des Chief Election Commissioner und der Election Commissioners anbelangt, dies vom Präsidenten Indiens auf der Grundlage des Gutachtens eines aus dem Premierminister bestehenden Ausschusses erfolgen soll Minister von Indien, der Führer der Opposition in der Lok Sabha und, falls es keinen solchen Führer gibt, der Führer der größten Partei in der Opposition in der Lok Sabha mit der größten zahlenmäßigen Stärke, und der Oberste Richter von Indien.  

In Bezug auf die Erleichterungen im Zusammenhang mit der Einrichtung eines ständigen Sekretariats für die Wahlkommission Indiens und der Belastung seiner Ausgaben mit dem Consolidated Fund of India legte das Gericht einen nachdrücklichen Appell an die Union of India/das Parlament, das Erforderliche einzubringen Änderungen, damit die indische Wahlkommission wirklich unabhängig wird. 

Viele würden argumentieren, dass die Übernahme einer Rolle durch den Chief Justice of India (CJI) bei der Ernennung des Chief Election Commissioner und der Election Commissioners ein weiteres Beispiel dafür ist, dass die Justiz die Befugnisse und Verantwortlichkeiten anderer Organe von Staaten (in diesem Fall der Exekutive) verletzt. Tatsache bleibt, dass politische Parteien, die nicht an der Macht sind, immer die Unparteilichkeit von Verfassungsorganen (einschließlich der indischen Wahlkommission) angefochten und in Frage gestellt und die Regierungspartei beschuldigt haben, solche Organe zu ihren politischen Vorteilen zu missbrauchen. Auch dieses Urteil stützt sich auf schriftliche Eingaben von politischen Aktivisten. Die Situation sieht also sehr danach aus, Du hast danach gefragt!  

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